Die technischen Überprüfungen des Leitungsnetzes dauern an. Deshalb wird die vorbeugende Chlorung des Leitungswassers mit 0,15 mg/l vorerst aufrechterhalten. Dieser Wert liegt weit unter dem, was die Trinkwasserverordnung in Deutschland vorgibt – bis 0,3 mg/l. Wir arbeiten eng mit den Fachbehörden, etwa dem Landratsamt, zusammen und bitten Sie um Ihr Verständnis.