Voraussetzungen zur Durchführung eines Bürgerentscheides
Am 18. Mai reichten sie ihre Unterschriftenlisten mit der Bitte um Prüfung und Behandlung bei der Verwaltung ein. Die Prüfung erfolgte und brachte folgendes Ergebnis:
Mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger (684) müssen mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützen. Von den 1.036 abgegebenen Stimmen waren 976 gültig – das macht 14,26 Prozent, Quorum erfüllt.
Der angestrebte Bürgerentscheid muss für die stimmberechtigten Gemeindebürger eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sein. Diese Vorgabe prüfte, wie auch andere rechtliche Voraussetzungen, die kommunale Rechtsaufsicht im Landratsamt Bamberg, und hat das Bürgerbegehren im vorliegenden Wortlaut für zulässig befunden.
Wie geht’s weiter?
Laut Gemeindeordnung muss innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid erfolgen – die Frist läuft ab Feststellung der Zulässigkeit. Falls die Initiatoren des Begehrens zustimmen, kann diese Frist um drei weitere Monate verlängert werden. Der Termin wird im Amtsblatt bekanntgegeben.
Abstimmung der Stadträte
Alle Stadträte sprachen sich für die Durchführung eines Bürgerentscheides aus und betonten dabei, dass sie den demokratischen Prozess befürworten. Solange der Bürgerentscheid nicht durchgeführt ist, können weitere Anträge wie etwa die Sanierung des bestehenden Kindergartens St. Ursula und dessen Erweiterung um eine Kindergartengruppe nicht behandelt werden. Nun haben die Bürger die Wahl.