Diese Produkte aus Hartkunststoff (PE oder PP) werden angenommen:
• Regentonnen
• Haushaltswannen/-schüsseln
• Gartenmöbel
• Fässer/Kanister (ohne Gefahrensymbol)
• Kübel/Eimer
• Wäschekörbe
• Kunststoffpaletten
• Faltkörbe
• Stapelkisten
• Komposter
• Gießkannen
• „Bobby-Cars“
• Sandkastenspielzeug
Die genannten Produkte müssen vollständig aus den Kunststoffen Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) bestehen, eine entsprechende Kennung ist in der Regel auf den Gegenständen eingeprägt. Bitte auf vollständige Entleerung und Sauberkeit achten.
Von der Annahme grundsätzlich ausgeschlossen sind
• alle Gegenstände aus den Kunststoffen PVC, PA, PS und ABS
• generell alle Produkte aus „weichem“ Kunststoff (z. B. Folie)
• Autoteile (z. B. Stoßstangen oder Radzierblenden)
• Kanister/Fässer mit Gefahrensymbolen
Nicht berührt von der Hartkunststoffsammlung auf den Wertstoffhöfen sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff. Diese werden weiterhin über den „Gelben Sack“ erfasst und im vierwöchigen Rhythmus vor dem Anwesen abgeholt.
Weitere Infos:
Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft,
0951 85-706 oder 85-708.