Folgende Standorte und -zeiten sind vorgesehen und können von allen Landkreisbürgern genutzt werden:
Samstag, 6. Juli 2019
Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SVH) 8.30 bis 10.00 Uhr
Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße) 10.15 bis 11.45 Uhr
Scheßlitz (Parkplatz am alten Bahnhof) 12.15 bis 13.45 Uhr
Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße) 14.00 bis 15.30 Uhr
Samstag, 13. Juli 2019
Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle) 8.30 bis 10.00 Uhr
Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße) 10.30 bis 12.00 Uhr
Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof) 12.30 bis 14.30 Uhr
An den Sammelstellen steht wie gewohnt ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Behälter, Flaschen oder Tuben, mit den orangen Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“. Auch Holzschutzmittel, Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese nimmt der Wertstoffhof entgegen), Feuerlöscher und Batterien können abgegeben werden. Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.
Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“
- Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack/Wertstoffhof.
- Nur „haushaltsübliche Mengen“. Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
- Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
- Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
- Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter 0951/85-706 bzw. 85-708 gerne zur Verfügung.
Foto: Landratsamt Bamberg