Diese 11 sind bereits freigegeben
- Kinderspielplatz, Dörfleins, Ellerweg
- Kinderspielplatz, Dörfleins, Schulstr.
- Flussparadies, Hallstadt, Mainstr. (an Mainbrücke)
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Am Gründleinsbach (Turm)
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Lempdeser Str.
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Landsknechtstr./Gartenstr.
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Wacholderweg/Rotdornstr.
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Südring
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Karlstr.
- Kinderspielplatz, Hallstadt, Tiergarten/Bachgasse
- Skaterplatz, Hallstadt, Mainanger
Bei den übrigen sechs Spielplätzen muss noch die notwendige Sicherheitsprüfung erfolgen. Im nächsten Schritt werden dann die Wasserspielmöglichkeiten auf den Spielplätzen in Betrieb genommen.
Die Bolzplätze und Freegame-Anlagen dürfen noch nicht öffnen.
Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 240 vom 05.05.2020
§ 10 Spielplätze
(1) 1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.
(2) Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.