Verlassen der Wege ist verboten
Beim Kreuzberg handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet, in dem bestimmte Regeln gelten. Grundsätzlich dürfen alle (Fußgänger und Mountainbiker) die Wege (auch Privatwege) nutzen, solange sie dabei niemanden gefährden oder der Natur und den Wegen schaden. Wer allerdings dagegen verstößt oder sogar Querfeldein durch den Wald fährt, riskiert eine Geldbuße.
Gemeinsam die Natur genießen
Daher unsere Bitte an alle Mountainbiker: Bitte achten Sie auf Fußgänger, Hunde und andere Radfahrer. Sobald sich Kinder auf den Wegen befinden, gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Bitte beachten Sie zum Schutze der Natur das Verbot, abseits der Wege zu fahren. Lassen Sie uns alle aufeinander achtgeben, das Landschaftsschutzgebiet Kreuzberg gemeinsam erleben und uns an der Schönheit der Natur erfreuen – zu Fuß oder mit dem Rad.