Fachbereich Wasserrecht erklärt
Der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg teilte konkret mit: „Die Wasserentnahmen zur Bewässerung sind in der aktuellen Situation durch den Anliegergebrauch nicht mehr abgedeckt und daher verboten. Aber auch jeder, der eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzt, muss auf eine Mindestwasserführung im Gewässer achten. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasserstand verboten.“
Nähere Auskünfte (auch zur Nutzung von Brunnenwasser) erhalten Sie dort. Unter www.nid.bayern.de zudem können die Wasserstände an größeren Flüssen abgefragt werden.