Niedrigwasser an Gewässern - Wasserentnahmen sind verboten!

Aufgrund der aktuellen Witterung führen unsere Gewässer nur noch (sehr) wenig Wasser. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Gewässer selbst, die Uferbereiche sowie die Tier- und Pflanzenwelt – vgl. Rettungsaktion für die Neunstachligen Stichlinge. Daher ist die Wasserentnahme zur Bewässerung derzeit verboten.

Fachbereich Wasserrecht erklärt

Der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg teilte konkret mit: „Die Wasserentnahmen zur Bewässerung sind in der aktuellen Situation durch den Anliegergebrauch nicht mehr abgedeckt und daher verboten. Aber auch jeder, der eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzt, muss auf eine Mindestwasserführung im Gewässer achten. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasserstand verboten.“

Nähere Auskünfte (auch zur Nutzung von Brunnenwasser) erhalten Sie dort. Unter www.nid.bayern.de zudem können die Wasserstände an größeren Flüssen abgefragt werden.