Frühjahrsproblemmüllsammlung am 18. Februar

Am Samstag, 11. Februar, beginnt im Landkreis Bamberg die erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“. Dann steht zeitweise ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zur Verfügung. Dabei werden „gefährliche Abfälle“ entgegengenommen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Termine im STadtgebiet: Samstag, 18. Februar 

  • 8.30 bis 9.30 Uhr: Dörfleins (Parkplatz neben der Sportanlage des SV Dörfleins)
  • 9.45 bis 11.15 Uhr: Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SV Hallstadt)

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift
  • Lösemittelhaltige Abfälle z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.
  • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)
  • Holzschutzmittel
  • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z. B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
  • Feuerlöscher
  • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“

Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.

 

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:

  • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. Für „pinselreine“ Kunststoffeimer ist die Entsorgung über den gelben Sack möglich oder die Abgabe am Wertstoffhof vorgesehen, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof.
  • Nur „haushaltsübliche Mengen“. Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  • Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
  • Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen,...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
  • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind von der Annahme ausgeschlossen.

Weitere Infos

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951 85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung.