Keine Förderung für Balkonkraftwerke und Co.

Außerdem beschäftigte sich der Stadtrat mit einer weiteren Förderthematik. Sollen neben PV-Anlagen (auf dem Dach) auch mobile Varianten gefördert werden? Der Stadtrat kommt einstimmig zu einem klaren „nein“ für sämtliche mobile PV-Anlagen, Balkonkraftwerke oder Fassadenanlagen. Ob das baurechtlich genehmigungsfreie Anbringen solcher Anlagen an städtischen Mietobjekten zulässig ist, wird der Stadtrat erneut prüfen.

400.000 € für PV-Anlagen

Unser Förderprogramm für die Anschaffung von „größeren“ PV-Anlagen mit und ohne Speicher hat sich unterdessen zu einem echten Erfolgsprojekt für Hallstadter*innen entwickelt. Bei knapp 140 bewilligten Anträgen wurden bisher rund 400.000 € an Förderungen ausgezahlt. Die Förderungen liegen hier bei 20 %, maximal 5.000 €.

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