Bezuschussung von privaten Baumpflanzungen

Wir haben bereits über unser neues Förderprogramm informiert. Hier folgen die Details in Überblick.

Festgelegte Parameter

  • Je Baum fördern wir 60 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 200 €.
  • Pro Grundstück werden maximal zwei Bäume bezuschusst.
  • Die Förderung gilt nur für private Haushalte.

Erstellte Vorgaben

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Rechnung(en)/Kaufbelege sowie ein bis zwei Fotos als Nachweis der Baumpflanzung. Bitte geben Sie auch die Flurnummer an, auf der der Baum gepflanzt wurde. Wichtig: Der Baum ist im Stadtgebiet Hallstadt (Hallstadt und Dörfleins) zu pflanzen. Vorschriften, wo der Baum gekauft werden muss, gibt es nicht.

Liste der förderfähigen Bäume

  • Apfel
  • Birne
  • Kirsche
  • Quitte
  • Zwetschge
  • Mirabelle
  • Mispel
  • Walnuss
  • Eberesche
  • Elsbeere
  • Feldahorn
  • Mehlbeere
  • Eiche
  • Hainbuche
  • Winterlinde
  • Rotdorn
  • Speierling
  • Zierapfel
  • Zierbirne
  • Acer-Ahorn
  • Bergahorn
  • Zuckerahorn
  • Feldahorn
  • Amberbaum 
    (Liquidambar styraciflua)
  • japanischer Schnurbaum (Sophora japonica „Regent“)
  • echte japanische Blütenkirsche 
    (Prunus yedoensis)
  • Kornelkirsche als Hochstamm 
    (Cornus mas)
  • Felsenbirne als Hochstamm 
    (Amelanchier)

IHR Ansprechpartner

Markus Pflaum

Leitung Kämmerei

Telefon
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Mobil
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Telefax
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