Festgelegte Parameter
- Je Baum fördern wir 60 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 200 €.
- Pro Grundstück werden maximal zwei Bäume bezuschusst.
- Die Förderung gilt nur für private Haushalte.
Erstellte Vorgaben
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Rechnung(en)/Kaufbelege sowie ein bis zwei Fotos als Nachweis der Baumpflanzung. Bitte geben Sie auch die Flurnummer an, auf der der Baum gepflanzt wurde. Wichtig: Der Baum ist im Stadtgebiet Hallstadt (Hallstadt und Dörfleins) zu pflanzen. Vorschriften, wo der Baum gekauft werden muss, gibt es nicht.
Liste der förderfähigen Bäume
- Apfel
- Birne
- Kirsche
- Quitte
- Zwetschge
- Mirabelle
- Mispel
- Walnuss
- Eberesche
- Elsbeere
- Feldahorn
- Mehlbeere
- Eiche
- Hainbuche
- Winterlinde
- Rotdorn
- Speierling
- Zierapfel
- Zierbirne
- Acer-Ahorn
- Bergahorn
- Zuckerahorn
- Feldahorn
- Amberbaum
(Liquidambar styraciflua) - japanischer Schnurbaum (Sophora japonica „Regent“)
- echte japanische Blütenkirsche
(Prunus yedoensis) - Kornelkirsche als Hochstamm
(Cornus mas) - Felsenbirne als Hochstamm
(Amelanchier)
IHR Ansprechpartner
Markus Pflaum
Leitung Kämmerei
- Telefon
- 0951 750-50
- Mobil
- 0151 14869012
- Telefax
- 0951 750-2550
- E-Mail-Adresse
- E-Mail schreiben