Finanzielle Hilfen für Hochwassergeschädigte

Die Hochwasserlage hat in den vergangenen Tagen auch einige Gemeinden im Landkreis Bamberg betroffen. Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nun finanzielle Hilfen zur Verfügung.

die HIlfsprogramme im Überblick

Das sogenannte Soforthilfeprogramm betrifft vor allem Bürger, die infolge des Hochwasserereignisses Ihren zerstörten Hausrat ersetzen müssen. Dadurch soll es möglich gemacht werden, sich zeitnahe wieder mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegenständen auszustatten.

Des Weiteren stellt der Freistaat Bayern Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung. Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

Frist bis 31. August

Bei beiden Hilfen ist Voraussetzung, dass der Schaden ab dem 31. Mai 2024 entstanden ist. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens Samstag, 31. August 2024, im Landratsamt Bamberg - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - eingereicht werden.

Antragsformulare