die HIlfsprogramme im Überblick
Das sogenannte Soforthilfeprogramm betrifft vor allem Bürger, die infolge des Hochwasserereignisses Ihren zerstörten Hausrat ersetzen müssen. Dadurch soll es möglich gemacht werden, sich zeitnahe wieder mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegenständen auszustatten.
Des Weiteren stellt der Freistaat Bayern Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung. Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.
Frist bis 31. August
Bei beiden Hilfen ist Voraussetzung, dass der Schaden ab dem 31. Mai 2024 entstanden ist. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens Samstag, 31. August 2024, im Landratsamt Bamberg - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - eingereicht werden.