Sicherheit bei Wahlwerbung hat Vorrang

Der Bundestagswahlkampf für den 23. Februar 2025 geht in die heiße Phase. Ehrenamtliche Wahlhelfer leisten durch das Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Beitrag zur politischen Meinungsbildung. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu unabsichtlichen Fehlern, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können. Das Landratsamt Bamberg ruft daher alle Wahlhelfer dazu auf, einige Hinweise zu beachten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wahlwerbung darf nur innerorts und so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs (vor allem Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven) nicht beeinträchtigt wird.

An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. D.h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.

Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.

Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen. 

Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m. Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein. Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.

Das Landratsamt bittet darum, diese Regeln zu berücksichtigen, um sowohl einen fairen Wahlkampf als auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.